ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 08/2021

 

I.  ALLGEMEINES

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein integrierter Bestandteil des Vertrages (Auftrages) mit der alpha service management GmbH (ASM). Allfällige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, sowie sonstige Einschränkungen werden nicht anerkannt und ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ASM hat in einem Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

 

II.  DAUER DES VERTRAGES (AUFTRAGES)

Verträge werden, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

Bei einmalig durchgeführten Aufträgen verpflichtet sich der Vertragspartner umgehend, gemeinsam mit dem Objektleiter von ASM eine Abnahme des Objektes durchzuführen und etwaige Mängel, Schäden, … sofort festzuhalten. Später gemeldete Mängel und Schäden, … können daher nicht berücksichtigt werden. Findet keine Schlussbegehung statt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.

 

III. VORZEITIGE VERTRAGSAUFLÖSUNG

Verträge können, falls nicht anders vereinbart, zu jedem Monatsletzten mit dreimonatiger Kündigungsfrist schriftlich beendet werden. Sollte keine Kündigung  innerhalb dieser Frist erfolgen, verlängert sich der Vertrag automatisch. Muss aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen den Dienstleistungen aufgegeben oder verändert werden,  ist ASM zu  einer vorzeitigen Lösung des Vertrags unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags vermag sich der Vertragspartner erst dann auf eine Nicht- oder Schlechtleistung berufen, wenn mehrfach begründete und nachweislich schriftliche Reklamationen nach Kenntnisnahme durch ASM binnen angemessener Frist nicht behoben wurden.

Für den Fall, dass der Vertragspartner Zahlungen nicht oder verspätet leistet, ist ASM berechtigt, unter Setzung einer fünftägigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, ohne jedwede Leistungen mehr erbringen zu müssen, ohne dass dies zudem Verzugsfolgen nach sich zieht.

Allfällige Reklamationen über Nicht- oder Schlechtleistungen müssen umgehend schriftlich an ASM gemeldet werden. Andernfalls gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht und es besteht kein Anspruch auf irgendeine Vergütung oder Ähnliches.

 

IV.  SUBUNTERNEHMER

ASM hat das Recht den gesamten Auftrag sowie Teile des Auftrages an Dritte weiterzugeben. Zudem ist ASM berechtigt für die Durchführung des Auftragsgegenstandes fremdes Personal zur Verfügung zu stellen, oder ganz oder teilweise durch Partner- oder Subunternehmen ausführen zu lassen.

 

V.  PREISE

Alle angeführten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotslegung gültigen kollektivvertraglichen Bestimmungen für die jeweiligen Berufsgruppen des ausführenden Personals, sowie der Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Zudem sind alle gesetzlichen Leistungen, sowie die im Kollektivvertrag festgelegte Zulagen und Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen. Die gesetzlichen Feiertage sind in der Monatspauschale berücksichtigt und werden daher nicht gutgeschrieben. Die Angebote von ASM sind stets unverbindlich und unentgeltlich. Bei kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder sonstigen Kostensteigerungen ist ASM berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

 

VI. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Sollte ASM durch Vandalismus oder höhere Gewalt, Quarantäne, Maßnahmen der Regierung, epidemische Krankheiten, Unwetter und andere unabwendbare Ereignisse, die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können bzw. diese entsprechend einschränken, so ist der Vertragspartner nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche zu stellen. ASM ist berechtigt, in derartigen Fällen seine Leistungen zu unterbrechen, einzuschränken oder entsprechend umzustellen.

Für den Fall einer gänzlichen Einstellung der Leistungen durch ASM ist der Vertragspartner von einer Entgeltleistung für diesen Zeitraum befreit. Bei Leistungseinschränkungen gilt ein entsprechend vermindertes Entgelt als vereinbart.

Ist das Erbringen der vereinbarten Leistung aufgrund von Umständen, welche in der Sphäre des Vertragspartners liegen, nicht möglich, entbindet dies den Vertragspartner nicht von seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung.

ASM haftet für, von Personal verursachten Sachschäden im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung, nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten. Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung unter genauer Beschreibung der Mängel, Schäden, … schriftlich oder vor Ort im Beisein des Objektleiters von ASM anzuzeigen. Die Haftung von ASM für Sachschäden besteht nur bis zur Höhe des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Schadensereignisses und ist der Höhe nach mit jenen Beträgen begrenzt, mit welchen die Haftpflichtversicherung im Schadensfall Deckung leistet.

Eine weitergehende Haftung insbesondere für Schäden, wie etwa Ertrags- und Verdienstausfall, Regressansprüche Dritter, …, besteht nicht und ist ausgeschlossen. Ergibt sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, kann ASM vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Vertragspartner stimmt einer sachgerechten Änderung des Auftrages zu.

Die dem Personal von ASM übergebenen Schlüssel werden bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels ersetzt.

 

VII. ABWERBEVERBOT

Der Vertragspartner verpflichtet sich, von ASM zur Vertragserfüllung eingesetztes Personal, während der Vertragszeit und auch danach, etwa im Falle einer Kündigung, nicht abzuwerben und zu beschäftigen.

Bei Nichteinhaltung ist ASM berechtigt, vom Vertragspartner eine Vermittlungsgebühr zu begehren in Höhe von sechs Bruttomonatsentgelten der Arbeitskraft.

 

VIII. DATENSCHUTZ

Im Rahmen der Geschäftsanbahnung und des anschließenden Vertragsverhältnisses verarbeitet ASM personenbezogene Daten seiner Vertragspartner. Dabei handelt es sich insbesondere um jene Informationen, die von den Vertragspartnern selbst zur Verfügung gestellt werden oder Inhalte die durch das Versenden von E-Mails entstehen.

Die abgefragten Informationen werden in der Regel zur Erfüllung eines Vertrages (Auftrages), zur Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen bzw. zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen benötigt.

Daten der Vertragspartner werden von ASM im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen zum Zwecke berechtigter Geschäftsinteressen, insbesondere zur Auftragsverwaltung (Begründung, Durchführung, Ausgestaltung und Beendigung von Vertragsverhältnissen), Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen, sowie zur Erfüllung von gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, verarbeitet. Im Rahmen dieser Zwecke werden Daten der Vertragspartner  von ASM grundsätzlich nur gemäß DSGVO Art 6 zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten, zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen oder zur Wahrung von berechtigten Geschäftsinteressen des Unternehmens oder eines Dritten verarbeitet.

 

IX. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Alle vom Vertragspartner vorgesehenen Vorschriften und Bemerkungen, insbesondere jene, die sich mit diesen AGB nicht decken, gelten nur dann, wenn sie von ASM im Einzelfall vorab schriftlich ausdrücklich bestätigt wurden. Abweichende Regelungen zwischen ASM und dem Vertragspartner bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bestehen generell nicht. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, so berührt das die übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Kann sich eine Vertragspartei aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht auf eine Bestimmung berufen, so gilt das auch für die andere Vertragspartei. Zudem bleibt jede Bestimmung jedenfalls mit ihrem zulässigen Inhalt bestehen.

 

X. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Die Vertragsteile vereinbaren als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis die Zuständigkeit der jeweils sachlich zuständigen Gerichte in Wien und die Anwendung österreichischen Rechts. Als Erfüllungsort gilt das festgelegte Objekt des Vertragspartners.